LKW Gutachten / NFZ Gutachten in Essen

Wir kommen zu Ihnen – auch auf den Rast­platz!

Bundes­weit im Einsatz

Termine sind auch an Sonn- und Feier­tagen möglich

Umfas­sende Erfah­rung und Exper­tise im Bereich Nutz- und Sonder­fahr­zeuge

Jetzt Gutachten beauf­tragen!

» Die Besich­ti­gung ist auch orts­un­ab­hängig im Rahmen der gesetz­li­chen Ruhe­zeit des Fahrers möglich. «
Tim Schmitz

NFZ-Gutachten Essen: Gutachten für Nutz­fahr­zeuge und Sonder­fahr­zeuge

Wir über­nehmen neben der Begut­ach­tung und Bewer­tung von Pkw auch die Erstel­lung von Gutachten für Nutz- und Sonder­fahr­zeuge, was mitunter aufgrund der gefor­derten Zeit und der spezi­ellen Fach­kennt­nisse eine beson­dere Heraus­for­de­rung darstellen kann.

Nutz­fahr­zeug Gutachten Essen: Gutachten für PKW und Nutz- und Sonder­fahr­zeuge unter­scheiden sich

An die Begut­ach­tung von Nutz- und Sonder­fahr­zeugen werden beson­dere Heraus­for­de­rungen gestellt. Die Schwie­rig­keit liegt hierbei darin, dass es für die Ausstat­tungs­merk­male von Nutz- und Sonder­fahr­zeugen keine Listung seitens des Herstel­lers exis­tiert. Glei­ches gilt für die im Scha­dens­fall zu erneu­ernden Bauteile.

Einzelne Bauteile und Arbeits­zeiten müssen vom sach­ver­stän­digen beim Hersteller ange­fragt werden. Daher ist der Aufwand zur Erstel­lung eines Nutz­fahr­zeug­gut­ach­tens höher als im Pkw-Bereich.

Besich­ti­gung auch orts­un­ab­hängig im Rahmen der gesetz­li­chen Ruhe­zeit des Fahrers möglich

LKW-Sachverständiger Essen

Gerade im Nutz­fahr­zeug­be­reich gilt: Zeit ist Geld!
Viele Fahr­zeuge sind daher solange unter­wegs wie sie fahr­tüchtig sind. Wir bieten Ihnen daher eine für Sie möglichst flexible Termin­ge­stal­tung. Wir orien­tieren uns an Ihre Touren­pla­nung.

Eine Besich­ti­gung kann daher im Rahmen der gesetz­li­chen Ruhe­zeit des Fahrers orts­un­ab­hängig durch­ge­führt werden.

Schaden melden

Die wich­tigsten Punkte für ein Nutz- oder Sonder­fahr­zeug­gut­achten auf einen Blick:

Gutachten für Pkw oder Nutz­fahr­zeuge sind in Bezug auf das Aussehen iden­tisch

Aufbauten und Ausstat­tungen sind seitens des Herstel­lers nicht gelistet

Ersatz­teil­preise und Ausstat­tungs­merk­male müssen beim Hersteller ange­fragt werden

Ausfall­gelder müssen durch den Fahr­zeug­ei­gen­tümer nach­ge­wiesen werden

Tipp: Gene­rell empfehlen wir die Hinzu­zie­hung eines Rechts­an­waltes für Verkehrs­recht, um Scha­dens­er­satz­an­sprüche geltend zu machen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn ein Nutzungs­aus­fall oder ein Perso­nen­schaden vorliegt.

Oft ergeben sich hierbei Streit­fragen, die wir als Sach­ver­stän­dige nicht klären können / dürfen. Gerne nennen wir Ihnen zuver­läs­sige Kanz­leien, mit denen wir seit langer Zeit erfolg­reich koope­rieren.

Gutachten anfor­dern

Wir kommen zu Ihnen – auch auf den Rast­platz!
Bundes­weit im Einsatz
Termine sind auch an Sonn- und Feier­tagen möglich
Umfas­sende Erfah­rung und Exper­tise im Bereich Nutz- und Sonder­fahr­zeuge

0201 / 536 760 81

24/7 Service

Schaden melden