Ihre PKW Gutachter Essen

Notdienst – 24/7 für Sie erreichbar

Bundes­weit im Einsatz

Keine Kosten­aus­le­gung im Haft­pflicht­fall

Sach­li­ches Gutachten i.d.R. inner­halb von 24h bei Ihnen

Eigene Hebe­bühne in Essen vorhanden

Miet­wagen (auch ohne Scha­den­er­eignis)

Jetzt unab­hän­giges Gutachten beauf­tragen!

» Ein Anruf von Ihnen und wir machen uns auf den Weg, um Ihnen rasche, objek­tive und fach­kun­dige Hilfe im Scha­dens­fall zu bieten. «
Steven Gerlach

Kfz Gutachter Essen: Das zeichnet uns aus

Wir könnten damit werben, dass wir Ihre Repa­ra­tur­kosten künst­lich in die Höhe zu treiben, damit Sie mehr Geld von der Versi­che­rung kassieren – Doch genau solche Marke­ting­stra­te­gien verfolgen wir nicht! Wir werben nicht mit Repa­ra­tur­kosten, die nach erfolgter Prüfung der Versi­cherer doch nicht gezahlt werden, sondern mit unseren umfas­senden Leis­tungen. Wir verfolgen unser Ziel ein Gutachten immer unab­hängig und unpar­tei­isch zu erstellen. Hierbei ist es unser Ziel eine faire Lösung zu finden.

Geringe Streit­quote Dank fairer und sach­li­cher Gutachten

Ein Groß­teil der erstellten Gutachten wird fiktiv abge­rechnet, das heißt, der Fahr­zeug­halter lässt sich die im Gutachten ausge­wie­senen Repa­ra­tur­kosten auszahlen. Eine Repa­ratur ist nicht zwin­gend notwendig. Die Entschei­dung liegt beim Fahr­zeug­ei­gen­tümer, bzw. bei der Leasing­ge­sell­schaft. Bei der fiktiven Abrech­nung wird das Gutachten durch den Versi­cherer geprüft. Aufgrund unserer fairen und neutralen Vorge­hens­weise halten unsere Gutachten der tech­ni­schen Prüfung jeder­zeit stand.

Unfall­gut­achten ohne in Vorkasse zu gehen

Ein weiterer Punkt, der für uns und unsere Leis­tungen spricht: Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, in Vorkasse zu gehen – auch nicht, wenn die gegne­ri­sche Versi­che­rung dies behauptet. Laut Haft­pflicht­recht darf jeder Geschä­digte einen Sach­ver­stän­digen seiner Wahl aufsu­chen. Kommen Sie zu uns, unter­zeichnen Sie als Geschä­digter im Zuge der Besich­ti­gung unsere Abtre­tungs­er­klä­rung. Diese besagt, dass wir unsere Kosten direkt mit der gegne­ri­schen Versi­che­rung abrechnen dürfen. Diese Kosten gehören zum Scha­dens­er­satz­an­spruch.
Sollten sich im Einzel­fall zeigen, dass Sie eine Teil­haf­tung erhalten und unsere Kosten nur zu 50% über­nommen werden, werden wir auch hier einen Weg finden, der alle Seiten befrie­digt.

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Steven Gerlach

Gutachten Essen: Ablauf & Vorge­hens­weise

Unsere Vorge­hens­weise bei der Erstel­lung eines Pkw oder Nutz­fahr­zeug­gut­ach­tens ist in allen Fällen iden­tisch:

  1. Sie rufen uns an und schil­dern uns, was passiert ist. Das ist zu jeder Uhrzeit und sogar an Wochen­enden und Feier­tagen möglich!
  2. Wir verein­baren einen Termin mit Ihnen. Sie müssen nicht zwin­gend zu uns kommen, wir kommen zu Ihnen.
  3. Fahr­zeug­be­sich­ti­gung – bitte halten Sie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil 1 und evtl. den Unfall­be­richt der Polizei bereit
  4. Wir bereiten die Erstel­lung des Gutach­tens vor und holen die benö­tigten Daten des Unfall­ver­ur­sa­chers ein
  5. Wir erstellen das Gutachten i. d. R. inner­halb der nächsten 24 Stunden (Rest­wert­an­fragen und Sonder­gut­achten sind hier ausge­nommen) und verteilen es anschlie­ßend an die gegne­ri­sche Versi­che­rung, eine Kopie des Gutach­tens erhalten Sie von uns.
  6. Aufgrund der von Ihnen unter­zeich­neten Abtre­tung rechnen wir direkt mit der gegne­ri­schen Versi­che­rung ab, Sie bekommen die Rech­nung von uns nur zur Kennt­nis­nahme

Wir sind als Kfz Gutachter im Groß­raum NRW und Bundes­weit tätig.

PKW-Sachverständiger

Wir sind Ihr Ansprech­partner wenn es um die Begut­ach­tung eines Fahr­zeugs geht – ob PKW oder LKW. Wenden Sie sich gern an uns, wenn die Notwen­dig­keit zur Begut­ach­tung eines Fahr­zeuges besteht. Wir sind jeder­zeit für Sie erreichbar, eine Besich­ti­gung des Fahr­zeuges erfolgt inner­halb kürzester Zeit. Dies gibt Ihnen die benö­tigte Planungs­si­cher­heit.

Schaden melden

So sollten Sie sich bei einem unver­schul­detem Unfall verhalten

Bei einem selbst unver­schul­deten Unfall greift das Haft­pflicht­recht. Das heißt, dass der Unfall­ver­ur­sa­cher für die scha­den­be­dingten Kosten aufkommen muss. In diesem Falle haben Sie das Recht einen freien Sach­ver­stän­digen Ihrer Wahl zu beauf­tragen. Auf eine Zuwei­sung eines Sach­ver­stän­digen seitens der Versi­che­rung brau­chen Sie sich nicht einlassen!

Tipp: Häufig wird eine pauschale Ordnungs­strafe von der Polizei am Unfallort verhängt. Sind Sie jedoch der Annahme, dass Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen und keine Mitschuld an diesem Unfall tragen, können Sie die Zahlung verwei­gern. Sie haben später die Möglich­keit sich schrift­lich zu dem Unfall­her­gang zu äußern. Die Verwei­ge­rung wird auf dem ausge­stellten Unfall­be­richt vermerkt.
Bei strit­tigen Unfall­her­gängen ist es ratsam einen Rechts­an­walt für Verkehrs­recht zu Rate zu ziehen.

Gern können wir auch in diesem Fall weiter­helfen und Empfeh­lungen für Rechts­an­wälte, mit denen wir lange und erfolg­reich zusammen Arbeiten ausspre­chen.

Gutachten anfor­dern

Notdienst – 24/7 für Sie erreichbar
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Sach­li­ches Gutachten i.d.R. inner­halb von 24h bei Ihnen
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0201 / 536 760 81

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