Wann lohnt sich ein Kfz-Gutachter?

Jetzt unab­hän­giges Gutachten beauf­tragen!

» Ein Anruf von Ihnen und wir machen uns auf den Weg, um Ihnen rasche, objek­tive und fach­kun­dige Hilfe im Scha­dens­fall zu bieten. «
Steven Gerlach

Ihr unab­hän­giger Gutachter in Ober­hausen klärt auf

Ein Auto­un­fall ist schnell passiert und genauso schnell stellt sich die Frage: Brauche ich wirk­lich einen Gutachter? Oder reicht der Kosten­vor­anschlag der Werk­statt? Wir zeigen Ihnen, wann sich ein unab­hän­giger Kfz-Gutachter wirk­lich lohnt und warum das oft sogar kostenlos für Sie ist.

Gutachter beauf­tragen: In diesen Fällen lohnt es sich beson­ders

Bei Schäden über ca. 750 € (sog. Baga­tell­grenze)
Liegt der Schaden über dieser Grenze, benö­tigen Sie ein voll­stän­diges Gutachten, um alle Scha­dens­po­si­tionen geltend machen zu können – z. B. Nutzungs­aus­fall, Wert­min­de­rung oder Rest­wert.

Bei einem unver­schul­deten Unfall (Haft­pflicht­schaden)
Wenn Sie nicht der Unfall­ver­ur­sa­cher sind, haben Sie das Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl – die Kosten trägt die Versi­che­rung des Unfall­geg­ners. Ein Gutachten sichert Ihre Ansprüche umfas­send ab.

Bei Streit mit der Versi­che­rung oder dem Unfall­gegner
Oft versu­chen Versi­che­rungen, den Schaden zu drücken oder auf einen eigenen Gutachter zu verweisen. Ein unab­hän­giger Kfz-Gutachter in Ober­hausen wahrt Ihre Inter­essen und sorgt für rechts­si­chere Fakten.

Bei Leasing­fahr­zeugen oder Fahr­zeugen mit hohem Wert
Beson­ders bei Leasing­rück­gaben oder hoch­wer­tigen Fahr­zeugen ist eine exakte Scha­dens­do­ku­men­ta­tion entschei­dend. Hier kann jeder Euro zählen.

Warum nicht einfach in die Werk­statt?

Werk­stätten erstellen meist nur einen Kosten­vor­anschlag – dieser ersetzt jedoch kein voll­wer­tiges Gutachten und wird nicht immer von der Versi­che­rung akzep­tiert. Ein Gutachten bietet Ihnen:

  • eine objek­tive Bewer­tung des Scha­dens
  • eine rechts­si­chere Grund­lage für die Scha­dens­re­gu­lie­rung
  • eine voll­stän­dige Aufschlüs­se­lung aller Ansprüche

Ihr Vorteil mit uns als Kfz-Gutachter in Ober­hausen

Notdienst – 24/7 für Sie erreichbar

Bundes­weit im Einsatz

Keine Kosten­aus­le­gung im Haft­pflicht­fall

Sach­li­ches Gutachten i.d.R. inner­halb von 24h bei Ihnen

Eigene Hebe­bühne in Essen vorhanden

Miet­wagen (auch ohne Scha­den­er­eignis)

Ein Gutachter lohnt sich immer dann, wenn es um mehr geht als ein Kratzer im Lack. Sichern Sie Ihre Ansprüche ab. Wir stehen Ihnen in Ober­hausen und Umge­bung schnell, kompe­tent und unab­hängig zur Seite.

Gutachten Ober­hausen: Ablauf & Vorge­hens­weise

Unsere Vorge­hens­weise bei der Erstel­lung eines Pkw oder Nutz­fahr­zeug­gut­ach­tens ist in allen Fällen iden­tisch:

  1. Sie rufen uns an und schil­dern uns, was passiert ist. Das ist zu jeder Uhrzeit und sogar an Wochen­enden und Feier­tagen möglich!
  2. Wir verein­baren einen Termin mit Ihnen. Sie müssen nicht zwin­gend zu uns kommen, wir kommen zu Ihnen.
  3. Fahr­zeug­be­sich­ti­gung – bitte halten Sie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil 1 und evtl. den Unfall­be­richt der Polizei bereit
  4. Wir bereiten die Erstel­lung des Gutach­tens vor und holen die benö­tigten Daten des Unfall­ver­ur­sa­chers ein
  5. Wir erstellen das Gutachten i. d. R. inner­halb der nächsten 24 Stunden (Rest­wert­an­fragen und Sonder­gut­achten sind hier ausge­nommen) und verteilen es anschlie­ßend an die gegne­ri­sche Versi­che­rung, eine Kopie des Gutach­tens erhalten Sie von uns.
  6. Aufgrund der von Ihnen unter­zeich­neten Abtre­tung rechnen wir direkt mit der gegne­ri­schen Versi­che­rung ab, Sie bekommen die Rech­nung von uns nur zur Kennt­nis­nahme

Wir sind als Kfz Gutachter im Groß­raum NRW und Bundes­weit tätig.

PKW-Sachverständiger

Wir sind Ihr Ansprech­partner wenn es um die Begut­ach­tung eines Fahr­zeugs geht – ob PKW oder LKW. Wenden Sie sich gern an uns, wenn die Notwen­dig­keit zur Begut­ach­tung eines Fahr­zeuges besteht. Wir sind jeder­zeit für Sie erreichbar, eine Besich­ti­gung des Fahr­zeuges erfolgt inner­halb kürzester Zeit. Dies gibt Ihnen die benö­tigte Planungs­si­cher­heit.

Schaden melden

So sollten Sie sich bei einem unver­schul­detem Unfall verhalten

Bei einem selbst unver­schul­deten Unfall greift das Haft­pflicht­recht. Das heißt, dass der Unfall­ver­ur­sa­cher für die scha­den­be­dingten Kosten aufkommen muss. In diesem Falle haben Sie das Recht einen freien Sach­ver­stän­digen Ihrer Wahl zu beauf­tragen. Auf eine Zuwei­sung eines Sach­ver­stän­digen seitens der Versi­che­rung brau­chen Sie sich nicht einlassen!

Tipp: Häufig wird eine pauschale Ordnungs­strafe von der Polizei am Unfallort verhängt. Sind Sie jedoch der Annahme, dass Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen und keine Mitschuld an diesem Unfall tragen, können Sie die Zahlung verwei­gern. Sie haben später die Möglich­keit sich schrift­lich zu dem Unfall­her­gang zu äußern. Die Verwei­ge­rung wird auf dem ausge­stellten Unfall­be­richt vermerkt.
Bei strit­tigen Unfall­her­gängen ist es ratsam einen Rechts­an­walt für Verkehrs­recht zu Rate zu ziehen.

Gern können wir auch in diesem Fall weiter­helfen und Empfeh­lungen für Rechts­an­wälte, mit denen wir lange und erfolg­reich zusammen Arbeiten ausspre­chen.

Gutachten anfor­dern

Notdienst – 24/7 für Sie erreichbar
Bundes­weit im Einsatz
Keine Kosten­aus­le­gung im Haft­pflicht­fall
Sach­li­ches Gutachten i.d.R. inner­halb von 24h bei Ihnen
Eigene Hebe­bühne in Essen vorhanden
Miet­wagen (auch ohne Scha­den­er­eignis)

0201 / 536 760 81

24/7 Service

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